MudGuard schrieb am 10.November.2019, 09:30:11 in der Kategorie verkehr.kfz
Die bösen, bösen SUVs...
> Wer außerhalb der weißen Markierung parkt, riskiert nur dann ein > Bußgeld, wenn das Parkplatz-Schild (Weißes „P“ auf rechteckigem > blauen Grund) um ein entsprechendes Zusatzschild erweitert wurde, > wonach das Parken „Nur innerhalb der markierten Parkstände“ statthaft > ist. Fehlt ein solches Schild, können sich Autofahrer de facto > aussuchen, wo Sie Ihren Wagen abstellen.
Wobei auf einem Supermarkt-Parkplatz, also Privatgrund, die STVO keine Wirkung hat. Hier gilt das, was der Eigentümer dazu sagt.