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MudGuard schrieb am 10.November.2019, 09:30:11 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> Wer außerhalb der weißen Markierung parkt, riskiert nur dann ein
> Bußgeld, wenn das Parkplatz-Schild (Weißes „P“ auf rechteckigem
> blauen Grund) um ein entsprechendes Zusatzschild erweitert wurde,
> wonach das Parken „Nur innerhalb der markierten Parkstände“ statthaft
> ist. Fehlt ein solches Schild, können sich Autofahrer de facto
> aussuchen, wo Sie Ihren Wagen abstellen.

Wobei auf einem Supermarkt-Parkplatz, also Privatgrund, die STVO keine Wirkung hat. Hier gilt das, was der Eigentümer dazu sagt.
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