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Nachricht aus dem Archiv

AND schrieb am 10.November.2019, 08:40:02 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> Es gibt dort Markierungen. Da wo dieses schicke rote Vehikel steht ist
> eigentlich Platz zum Rangieren für die Parkplatzreihe davor. Wenn vor
> einem Supermarkt Markierungen auf dem Asphalt sind, dann sollte man sich
> auch dort entsprechend einparken und nicht da wo es einem gerade passt.

Wem die mindestens 7Meter Abstand auf dem verlinktem Bild zum Aus- oder Einparken nicht ausreichen,
der sollte mal ne praktische Nachschulung machen oder den FS besser ganz abgeben.

Hier mal paar Auszüge aus der Rechtssprechung für alle "Möchtegern-Verkehrsregelungs-Ausleger"
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Denn die Parkflächenmarkierung hat lediglich den Zweck, die Raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und damit den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern sicherzustellen. Damit beinhaltet die entsprechende Vorschrift zwar eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, hieraus ergibt sich jedoch nicht automatisch auch ein Parkverbot für die Bereiche jenseits der weißen Linien. Die Parkflächenmarkierung regelt also lediglich das „Wie“, nicht aber das „Wo“ des Parkens.
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Wer außerhalb der weißen Markierung parkt, riskiert nur dann ein Bußgeld, wenn das Parkplatz-Schild (Weißes „P“ auf rechteckigem blauen Grund) um ein entsprechendes Zusatzschild erweitert wurde, wonach das Parken „Nur innerhalb der markierten Parkstände“ statthaft ist. Fehlt ein solches Schild, können sich Autofahrer de facto aussuchen, wo Sie Ihren Wagen abstellen.
Doch Vorsicht, ein paar Einschränkungen gibt es: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen hierdurch weder belästigt noch behindert werden.
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Hier weis ich allerdings nicht, ob das auch für SUVs gilt :-D

und noch zu einem anderen Beitrag:
Spezielle Feuerwehrzufahrten bzw. -Stellflächen sind extra gekennzeichnet.

> Aber Hirn einschalten ist da wohl schon wieder zuviel verlangt.
Das kannst Du gern weglassen oder war das Selbstkritik? :-P
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