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Nachricht aus dem Archiv

Pahoo schrieb am 22.October.2019, 18:15:20 in der Kategorie ot.haushalt

Feuerwehr-Frage: darf das so sein?

> die Container tragen das Gefahrgutschild Klasse 9 - Verschiedene
> gefährliche Stoffe und Gegenstände (bzw. das neue 9a für
> Lithiumbatterien)
>
> Von daher würde ich (ohne die rechtliche Lage in Rheinland-Pfalz zu
> kennen) eine vorsichtiges Nein, nicht erlaubt meinen.

Ich habe nun von offizieller Seite Antwort bekommen:

"Wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten.

Aus unserer Sicht stellen die Batteriesammelbehälter an ihrem Aufstellort keine größere Gefahr dar als ein kraftstoffbetriebener PKW von denen tagtäglich mehrere die Tankstelle anfahren.

Die Behälter haben einen entsprechenden Sicherheitsabstand. Sollte sich tatsächlich innerhalb der Behälter ein Brandereignis durch ein Defekt eines Akkus entwickeln, wird dieses sich nicht so rasant ausbreiten, dass es hier zu einem Brand der gesamten Tankanlage kommen wird. Es ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass das Brandereignis auf die Behälter beschränkt bleibt."
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