> Das FA hat mir nun einen "Freibrief" als Privatverkäufer ausgestellt.
>
>
> doch kein
> Gewerbetreibender
>
> Jetzt muss ich noch mit Amazon meinen weiteren "Status" dort klären.
Hallo Adi.,
das wird ähnlich gut gehen wie bei unserem Sohn mit eBay.
Ausschnitt aus einem Artikel zu "Privatverkäufer bei Amazon" (Quelle leider verloren):
"Jeder Marktplatz muss seit 01.01.2019 jeden Geldfluß dokumentieren. Dabei werden deine Transaktionsdaten (Wer, was, wann, wofür etc.) ebenfalls an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Solange die
Verkaufserlöse unter der Steuerfreigrenze liegt, wirst du dich sicherlich nicht (umsatz-)steuerlich registrieren lassen müssen. Welche Grenze Amazon annimmt, kann ich dir nicht sagen. Bisher hat Amazon für Privatverkäufer immer die Kleinunternehmergrenze herangezogen und bei Überschreitung auf Umstellung auf ein gewerbliches Konto einschl. Gewerbeanmeldung hingewiesen."
Du bist mit einer Kontaktaufnahme mit Amazon auf dem richtigen Weg:
Verkaufen bei Amazon:
Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen
Good luck!