Timbatuku schrieb am 05.September.2019, 16:00:00 in der Kategorie ot.politik
Frage nach dem Warum ...
> und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Das ist auch in Ordnung. Wenn die dabei gewonnenen Erkenntnisse ausreichen, dann soll die Partei verboten werden. Dafür ist das BVerfG zuständig. Solange die Partei nicht verboten ist, ist sie nun mal eine legale Partei, ob einem das gefällt oder nicht.