Adi G. schrieb am 29.August.2019, 08:14:08 in der Kategorie ot.politik
Mehr Urlaub für Radfahrer ?
Ich würde es nach dem Fallbeilprinzip an eine Obergrenze (zB 6 km) bzw. Untergrenze ab 2km der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz koppeln. Bis 6 km einfach erschiene es mir zumutbar. Wer über 6km regelmäßig das ganze Jahr mit dem Fahrrad den Weg zu seiner Arbeitsstelle zurücklegt, mag sogar 2 Urlaubstage mehr bekommen.
Man könnte es auch über eine C02-Gutschrift für Radfahrer (5ct pro nachgewiesenem Kilometer) regeln. Nachweis evtl. über eine Art Fahrtenschreiber-Tacho, der bezuschusst wird.