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Nachricht aus dem Archiv

Howie schrieb am 10.August.2019, 09:21:43 in der Kategorie nt.netz-treff

Bei meiner Bank gibt es keinen Einwurfkasten mehr für Überweisungen.

Da muss ich direkt mal gucken, ob meine Bank noch einen herumstehen hat.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass es vielleicht Haftungsrechtliche Gründe sind, die zum Abbau geführt haben. Eine Abgabe am Schalter oder eben auch online oder eine Überweisung am Automat ist sowohl seitens der Bank als auch des Kunden belegbar. Beim Einwurf eben nicht. Da kann der Kunde ja behaupten, dass die Bank seine Überweisung verschlampt hat.
Desweiteren könnte ich mir eben auch die Verwaltungskosten vorstellen. Wer zahlt, wenn die Bank feststellt, dass der Überweisungsträger fehlerhaft ausgestellt ist? Oder das Konto hoffnungslos überzogen ist?
Ist die Abgabe/Überweisung am Schalter grundsätzlich kostenlos oder nur eine gewissen Anzahl?
Aber das sind jetzt nur Spekulationen.
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