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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 21.July.2019, 21:49:10 in der Kategorie ot.haushalt

Der gerechte Staat....

> In BY gehören Bodenfund meines Wissens dem Finder, selbst wenn Der nicht
> Eigentümer des Grundstücks ist.


Auch in Bayern stehen "wirtschaftlich bedeutsame " Funde nur dem Staat zu.
Da gehen also auch nach der bayerischen Regel Finder (50%) + Grundstückseigentümer ( 50%) leer aus
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