> > Weil ich schon genug KFZ-bezogene Steuern zahle.
>
> Eine Steuer darf allein schon verfassungsrechtlich nicht zweckgebunden
> sein. Steuern fließen immer in den allgemeinen Haushalt.
> Ein beliebter Irrglaube ist zB auch, dass, wer Hundesteuer zahlt, die
> Köddel nicht aufheben muss, da man durch die Hundesteuer ja auch die
> Straßenreinigung mit bezahlt.
Vielleicht ist dieser Irrglaube dadurch entstanden, dass man tagtäglich erleben muss, dass sich viele Politiker für die Köddel die sie produzieren auch nicht verantwortlich betrachten,argh würg