> > > Danke für deine Antwort(en), Stefan. Nur seh ich im Grundgesetz
> nichts,
> > > was eine Zweckbindung ausschließen würde.
> >
> > Im Grundgesetz nicht, aber § 3 Abgabenordnung.
> > Siehe Absatz
> 1
> >
> > Somit ist im Gegenzug eine Zweckbindung ausgeschlossen.
>
> Ah so, danke fürs Heraussuchen. Du schriebst ja, das sei
> verfassungsrechtlich geregelt, das machte mich stutzig. Diese
> Abgabenordnung werd ich mir merken, weil immer gern bezweifelt wird, dass
> Steuern nicht zweckgebunden sein können.
Ok, einverstanden. Streiche 'verfassungsrechtlich' und ersetze 'verwaltungs- oder steuerrechtlich'.