> > Danke für deine Antwort(en), Stefan. Nur seh ich im Grundgesetz nichts,
> > was eine Zweckbindung ausschließen würde.
>
> Im Grundgesetz nicht, aber § 3 Abgabenordnung.
> Siehe Absatz 1
>
> Somit ist im Gegenzug eine Zweckbindung ausgeschlossen.
Ah so, danke fürs Heraussuchen. Du schriebst ja, das sei verfassungsrechtlich geregelt, das machte mich stutzig. Diese Abgabenordnung werd ich mir merken, weil immer gern bezweifelt wird, dass Steuern nicht zweckgebunden sein können.