> > > Eine Steuer darf allein schon verfassungsrechtlich nicht zweckgebunden
> > sein.
> >
> > Echt? Interessant. Falls du dazu eine Quelle hast, würde mich diese
> > interessieren.
>
> 1. Absatz
Danke für deine Antwort(en), Stefan. Nur seh ich im Grundgesetz nichts, was eine Zweckbindung ausschließen würde.