stefan66 schrieb am 19.June.2019, 20:13:16 in der Kategorie ot.politik
Danke Austria
> > Eine Steuer darf allein schon verfassungsrechtlich nicht zweckgebunden > sein. > > Echt? Interessant. Falls du dazu eine Quelle hast, würde mich diese > interessieren.
Abgaben oder Gebühren sind hingegen zweckgebunden.
Beispiel: In meiner Gemeinde gibt es einen gemeindeeigenen Kindergarten. Die Eltern zahlten (mittlerweile Gebührenfreiheit in Niedersachsen) eine Gebühr für ihre dort betreuten Kinder. Diese Gebühr darf nicht in den allgemeinen Haushalt fliesen, sondern zweckgebunden in den Teilhaushalt 'Kindergarten'.