MudGuard schrieb am 24.February.2019, 22:59:27 in der Kategorie ot.haushalt
Katzengitter am Balkon
> Ich vermute, dass bei einer Montage an der Fassade (Gemeinschaftseigentum, > veränderte Optik) nur die Eigentümergemeinschaft entscheiden könnte.
ggf. kann die Verwaltungsfirma aber auch Auskunft geben, z.B. ob schon ein entsprechender Beschluß vorliegt (weil evtl. schon mal jemand ein Katzennetz anbauen wollte)