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MaPa schrieb am 05.February.2019, 22:55:21 in der Kategorie nt.netz-treff

Lohnzahlung durch die Krankenkasse

> Hallo,
>
> ich war vom 26.11.2018 bis 18.12.2018 auf meine linke Schulter
> krankgeschrieben.
> Ab dem 19.12.2018 bis heute bin ich wieder am arbeiten, nun habe ich letzte
> Woche ein MRT gemacht mit dem Ergebnis dass ich auf die Schulteer operiert
> werden muss. OP soll am 12.02.19 stattfinden.
>
> Nun meine Frage da nach 6 Wochen die Krankenkasse den Lohn mit knappen 70%
> zahlt:
>
> Zählen die 3 Wochen im letzten Jahr schon dazu? Oder habe ich nun die
> vollen 6 Wochen zur Genesung (Arzt meinte 6 - 8 Wochen wird es dauern)
> bevor ich in die Zahlung durch die Kasse gehe?

Hallo Gas,

Nein die 3 Wochen vom letzten Jahr zählen nicht dazu.
Da du wieder "gesund" geschrieben warst und wieder arbeiten gegangen bist, fängt die Krankmeldung von vorn an.
Das bedeutet 6 Wochen lang zahlt der Arbeitgeber danach die Krankenkasse.
Wichtig ist das die Krankenkasse immer rechtzeitig die Krankmeldung bekommt sollte auch nur ein Tag Fehlzeit sein, ist alles wieder hinfällig.

Wenn du den Termin zur O.P. schon weißt dann kümmer dich jetzt schon nach einer Krankengymnastik. Die haben nämlich auch 2 bis drei Wochen Anlaufzeit und je nachdem was dein Arzt macht kann es passieren das du schon einen Tag nach der O.P. mit passiver Gymnastik anfangen sollst.
Netter Gruß von MaPa
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