stefan66 schrieb am 17.January.2019, 18:06:48 in der Kategorie nt.games
OT Hass im Netz
> > Hallo Karsten, > > sind die denn nicht verpflichtet solche einschlägigen Post zu löschen? > > Schon, aber natürlich nur dann, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. > Und da die Meinungsfreiheit bei uns auch einen hohen Stellenwert hat, kann > man sich viel erlauben. Direkt verboten ist bei uns nur wenig, z.b. die > Leugnung des Holocausts. Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern wurde > letztes Jahr aus dem StGB gestrichen, wie es bei Blsaphemie aussieht, weiß > ich nicht. > Und dann darf man natürlich nicht andere Personen verunglimpfen, die > können sich dagegen wehren.
Verstöße gegen Artikel 1 des Grundgesetzes wären natürlich auch zu verfolgen. Das zu beurteilen ist allerdings sehr schwer. Was ist Meinungsfreiheit und was ist Verstoß gegen die Menschenwürde?