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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 17.January.2019, 18:06:48 in der Kategorie nt.games

OT Hass im Netz

> > Hallo Karsten,
> > sind die denn nicht verpflichtet solche einschlägigen Post zu löschen?
>
> Schon, aber natürlich nur dann, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
> Und da die Meinungsfreiheit bei uns auch einen hohen Stellenwert hat, kann
> man sich viel erlauben. Direkt verboten ist bei uns nur wenig, z.b. die
> Leugnung des Holocausts. Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern wurde
> letztes Jahr aus dem StGB gestrichen, wie es bei Blsaphemie aussieht, weiß
> ich nicht.
> Und dann darf man natürlich nicht andere Personen verunglimpfen, die
> können sich dagegen wehren.

Verstöße gegen Artikel 1 des Grundgesetzes wären natürlich auch zu verfolgen. Das zu beurteilen ist allerdings sehr schwer. Was ist Meinungsfreiheit und was ist Verstoß gegen die Menschenwürde?
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