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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 17.January.2019, 17:50:07 in der Kategorie nt.games

OT Hass im Netz

> Hallo Karsten,
> sind die denn nicht verpflichtet solche einschlägigen Post zu löschen?

Schon, aber natürlich nur dann, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Und da die Meinungsfreiheit bei uns auch einen hohen Stellenwert hat, kann man sich viel erlauben. Direkt verboten ist bei uns nur wenig, z.b. die Leugnung des Holocausts. Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern wurde letztes Jahr aus dem StGB gestrichen, wie es bei Blsaphemie aussieht, weiß ich nicht.
Und dann darf man natürlich nicht andere Personen verunglimpfen, die können sich dagegen wehren.

Gruß Karsten
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