> Du musst NICHT dämmen, wenn diese Kehlbalkendecke die
> Mindestanforderung an den Wärmeschutz erfüllt!
> Wenn du einen aktuellen ENEV-Nachweis hast machen lassen, dann sollte
> dies auch der Fall sein, sofern du einen Nachweis nach BEDARF hast, sollte
> derjenige, der ihn erstellt hat, den Aufbau der obersten Geschossdecke
> überprüft haben.
> Ein Nachweis nach VERBRAUCH sagt darüber natürlich nichts aus.
>
> Falls du es machen doch lassen willst (oder musst), dann lass das Dach
> selbst unberührt und
> lass nur die Decke mit begehbaren, dafür geeigneten Dämmplatten belegen!
Es ist leider ein Nachweis nach Verbrauch