cebe2004 schrieb am 06.January.2019, 15:29:46 in der Kategorie ot.haushalt
Dachbodendecke dämmen?
> > Ich habe eine DG Wohnung vermietet. Das 6-Fam-Haus ist Baujahr 1965. > > Die Decke im Dachboden ist nicht gedämmt. Der Dachboden wird in > geringem > > Umfang als Abstellfläche genutzt und ist über eine Einschubtreppe > > erreichbar. > > Meine Frage ist, ob ich die Geschossdecke dämmen muss. Die > > Bauunterlagen sind leider nicht sehr umfangreich. Aus einer Zeichnung > habe > > ich abgelesen, dass es sich um 16 cm Kehlgebälk handelt. > > Im Netz habe ich gelesen: Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel > bei > > Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in > > Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert. > > Mir geht es erstmal darum, ob ich verpflichtet bin, hier eine > > Dämmung anzubringen. > > > Achtung, Bauphysik! > > Du darfst diese Decke gar nicht dämmen. > > Durch Vermischung von Kaltdach ( derzeit) und Warmdach entstehen deutliche > Bauschäden bei null Dämmnutzen. > > Hol dir deshalb einen erfahrenen Zimmerer/Dachdecker...... ins Haus der das > vor Ort bewertet. > Ich hab eine Vermutung wie das vor Ort ausssieht. Und da ist es eben > nicht möglich ein Paar Dämmmatten auszulegen. > Vermutlich besteht die einzige Dämmung an den Dachschrägen aus etwas > Heraklit Platte mit etwas Glaswolle dahinter. Keine Dampfsperre usw!