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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 06.January.2019, 14:58:21 in der Kategorie ot.haushalt

Dachbodendecke dämmen?

> Ich habe eine DG Wohnung vermietet. Das 6-Fam-Haus ist Baujahr 1965.
> Die Decke im Dachboden ist nicht gedämmt. Der Dachboden wird in geringem
> Umfang als Abstellfläche genutzt und ist über eine Einschubtreppe
> erreichbar.
> Meine Frage ist, ob ich die Geschossdecke dämmen muss. Die
> Bauunterlagen sind leider nicht sehr umfangreich. Aus einer Zeichnung habe
> ich abgelesen, dass es sich um 16 cm Kehlgebälk handelt.
> Im Netz habe ich gelesen: Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei
> Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in
> Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert
.
> Mir geht es erstmal darum, ob ich verpflichtet bin, hier eine
> Dämmung anzubringen.


Achtung, Bauphysik!

Du darfst diese Decke gar nicht dämmen.

Durch Vermischung von Kaltdach ( derzeit) und Warmdach entstehen deutliche Bauschäden bei null Dämmnutzen.

Hol dir deshalb einen erfahrenen Zimmerer/Dachdecker...... ins Haus der das vor Ort bewertet.
Ich hab eine Vermutung wie das vor Ort ausssieht. Und da ist es eben nicht möglich ein Paar Dämmmatten auszulegen.
Vermutlich besteht die einzige Dämmung an den Dachschrägen aus etwas Heraklit Platte mit etwas Glaswolle dahinter. Keine Dampfsperre usw!
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