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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 25.December.2018, 22:44:38 in der Kategorie verkehr.kfz

Wer soll das verstehen?

> Ok, das war aus Dresden.
> Ich habe noch eins, diesmal aus Salzburg:
>
> (Archivposting - keine Anzeige)
>
> Ich lese das als negiertes Erlaubnisschild = Verbotsschild ... oder
> wie/was?
> Österreich-Spezial für "Verbot für Radfahrer" (StVO Verkehrszeichen-Nr.
> 254)?

Schwierich, da ich die Regeln in AT nicht kenne. Hier in D würde das Schild nur in Verbindung mit demselben Schild aber nicht durcjgekreutzt stehen - diese beiden Schilder bezeichnen dann demnach eine Strecke, auf der Radfahrer fahren dürfen. Sieht man hier gerne unter dem "Einfahrt verboten" Schild (roter Kreis mit dickem weißen, horizontalen Balken drin).
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