neanderix schrieb am 25.December.2018, 22:44:38 in der Kategorie verkehr.kfz
Wer soll das verstehen?
> Ok, das war aus Dresden. > Ich habe noch eins, diesmal aus Salzburg: > > (Archivposting - keine Anzeige) > > Ich lese das als negiertes Erlaubnisschild = Verbotsschild ... oder > wie/was? > Österreich-Spezial für "Verbot für Radfahrer" (StVO Verkehrszeichen-Nr. > 254)?
Schwierich, da ich die Regeln in AT nicht kenne. Hier in D würde das Schild nur in Verbindung mit demselben Schild aber nicht durcjgekreutzt stehen - diese beiden Schilder bezeichnen dann demnach eine Strecke, auf der Radfahrer fahren dürfen. Sieht man hier gerne unter dem "Einfahrt verboten" Schild (roter Kreis mit dickem weißen, horizontalen Balken drin).