Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 25.December.2018, 22:40:21 in der Kategorie verkehr.kfz

Wer soll das verstehen?

> -> absolutes Parkverbot -> gilt nur Freitags von 9-19 Uhr -> gilt für den
> Seitenstreifen
> Umgekehrt heißt das, dass in der übrigen Zeit auf dem Seitenstreifen
> parken kannst und zwar gebührenpflichtig.

Falsch, genau das heisst es nicht. Das 2. Zusatzschild unter dem absoluten Halteverbot gilt generell. Damit gilt:

Richtig ist, dass du dort Freitags von 5:00 - 19:00 nicht parken darfst, ansonsten ist das Parken dort erlaubt, aber kostenpflichtig.
Parken auf dem Seitenstreifen ist dort generell nicht erlaubt.

Allerdings kommt das meiner meinung nach dort einem generellen Parkverbot für diese Fahrbahnseite gleich, denn wenn auf der Fahrbahn geparkt wird, können die, die in den Schrägparkplätzen stehen wenn überhaupt nur noch unter großen mühen ausparken.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz