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Nachricht aus dem Archiv

Howie schrieb am 08.December.2018, 18:36:06 in der Kategorie verkehr.kfz

Wer soll das verstehen?

> > Freitag 5 - 19 Uhr absolutes Halteverbot.
> > In der restlichen Zeit gebührenpflichtiger Parkplatz
>
> Danke. Und was soll das ausgekreuzte Auto?
> Und steht das auf der Straße oder dem Streifen?

Dieses Schild ist das Zusatzschild 1052-37.
Es besagt, dass das Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen gilt.
Nachzulesen z. B. ---> HIER auf Seite 50

Zusammenfassung:
Absolutes Halteverbot Freitag von 5 -19 Uhr sowohl auf der Straße als auch auf dem Seitenstreifen. Ansonsten ist es mit Parkschein erlaubt.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
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