> Alles Blödsinn ohne Grundlage.
> Gedruckte oder handgeschriebene Namensschilder sind "analog", da kommt
> keine DSGVO zur Anwendung.
Ein paar Erbsenzähler mutmaßen aber daß die Namen irgendwie gespeichert waren, wenn die Namenschilder mit irgendwelchen geräten ausgedruckt wurden.