> Also wenn das keine elektronischen Klingelschilder sind (oder ein Computer
> mit Touchscreen) o.ä., dann sehe ich bei den Klingelschildern die DSGVO
> nicht für zuständig an.
So wurde heute in meiner Tageszeitung auch ein Funktionär von "Haus & Grund" zitiert. Er meinte, da die Klingelschilder "analog" sind findet die DSVGO keine Anwendung.