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Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 28.September.2018, 08:23:23 in der Kategorie ot.politik

Sachsens CDU und die AfD

> Wir sind schon wieder ganz dicht dran an 1933.
> Die
> Parallelen sind eindeutig.
>
> Wehret den Anfängen!

Vorweg: Ich bin kein Anhänger der AfD und habe auch keine rechtsextremen Tendenzen. Nur damit keine Missverständnisse entstehen.

Nun zur Antwort:
Den Vergleich mit 1933 finde ich maßlos übertrieben. Eindeutige Parallelen sehe ich da noch lange nicht. Im Gegensatz zur Weimarer Republik ist unsere BRD recht stabil und wir haben eine Verfassung, die eine Machtübernahme wie 1933 ziemlich unmöglich macht. Außerdem geht es hier lediglich um die Juniorpartnerschaft in der Koalition einer Landesregierung, also weit, weit weg von einer Position, in der die AfD die Politik in Deutschland bestimmen könnte. Als 1990 die PDS (später die Linke) in den Bundestag einzog, sahen das auch einige bereits als den Einstieg in den Kommunismus. Ich erinnere mich noch recht gut an die allgegenwärtigen "Warner". Heute, fast 30 Jahre später, sind wir immer noch nicht kommunistisch.

Auf der anderen Seite, was würde es bedeuten, wenn die Kanzlerin und CDU-Vorsitzende dem Aufruf des SPD-Generals folgt und eine Koalition zwischen CDU und AfD in Sachsen untersagt? Welches Signal sendet das an die Wähler? Wobei ich nicht mal sicher bin, ob es in Merkels Macht liegt, das zu tun. Meines Wissens sind die Länder souverän und können im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Entscheidungen treffen. Das gilt wohl auch für die Landesverbände der Parteien. In dem verlinkten Spiegel-Artikel wird die AfD als "demokratiefeindlich" bezeichnet. Ich maße mir kein Urteil über die Richtigkeit dieser Bezeichnung an, aber das Verbot einer Koalition ist nicht minder demokratiefeindlich.

Ob eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat, entscheiden nicht anderer Parteien, nicht die Medien und auch nicht besorgte Bürger, sondern in diesem Land bestimmt das nach umfassender Prüfung einzig das Bundesverfassungsgericht, das dann ggf. auch ein Verbot der Partei erlässt. So ist das geregelt und das aus gutem Grund. So lange eine Partei nicht als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten wurde, muss sie als demokratisch gelten. Das mag einem nicht gefallen, ist aber nun mal so. Wenn dann, wie in Sachsen, gemäß Prognosen etwa 800.000 Wähler die AfD wählen, dann kann man das doch nicht ignorieren, quasi deren Stimmen wertlos machen. Das würde den Sinn einer Wahl konterkarieren und über eine weiter sinkende Wahlbeteiligung muss man sich dann nicht mehr wundern. Das Signal wäre: Ihr könnte wählen was ihr wollt, wir hier oben entscheiden, wer mitmachen darf und wer nicht. Das hat mich im Übrigen auch in Sachen "die Linke" in den letzten Jahrzehnten gestört, wenn da allerorten vor den Wahlen bereits Anti-Koalitionsaussagen verkündet wurden. Ganz sicher hat auch das zum Absinken der Wählerbeteiligung beigetragen.

Natürlich muss zwischen den Parteien einer Koalition eine Vertrauensbasis vorhanden sein. Wenn sie diametral andere Ziele und Vorstellungen haben, dann geht eine Koalition natürlich nicht. Aber wo immer ein Mindestmaß an Übereinstimmung besteht, da haben die Parteien die verdammte Pflicht, den Wählerauftrag anzunehmen und das beste daraus zu machen. Ob dieses Mindestmaß besteht, darüber muss jede Partei selbst befinden. Das ist ganz sicher nicht Sache des Generalsekretärs einer anderen Partei.
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