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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 31.July.2018, 12:55:27 in der Kategorie ot.politik

Rundfunkgebühr rechtens! BVG bestätigt heute deren Rechtmäßigkeit

> Zwangsgebühr an den Wohnort zu koppeln halte ich für falsch. Erst ein
> tatsächlicher Empfang bzw. Empfangsmöglichkeit sollte zur Gebühr
> führen [...] wenn ich in meiner Wohnung weder TV noch Radio habe, brauche
> ich auch nichts zu zahlen.

Im 21. Jahrhundert ist der Empfang bzw. Nutzung öffentlich rechtlicher Inhalte über deutlich mehr Möglichkeiten als nur Radio/TV machbar. Alleine die Smartphones in DE von über 50 Millionen und steigend, Tablets, PCs, Kfz-Radio/Multimedia-Entertainment usw. zusätzlich zu klassischen Radio und TV sind alles empfangstaugliche Geräte. Bei PCs war das sogar schon vor Einführung der Haushaltspauschale so.

> Autoradio sind nicht anmeldepflichtig.

In DE streng genommen auch nicht mehr, die sind seit der Umstellung mit der Haushaltspauschale abgedeckt (s.o.).
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