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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 10.July.2018, 12:38:25 in der Kategorie ot.politik

Unterstützung Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel

> Übrigens, Beamte (alle, auch die weniger gut Verdieneten) müssen ganau
> das tun: Rechnungen zunächst einmal selbst bezahlen, auch monatlich
> vierstellige Beträge.

Da gibt es noch eine Härte, zumindest in Baden-Württemberg: Um den Anspruch auf die die nach Altersstufen gestaffelte Beihilfe (auch für Ehegatten und Kinder die mitversichert sind) zu erhalten, MUSS der/die Beamte/in eine private Krankenversicherung mit einem Quotentarif abschließen (Leistungen, welche die Kosten bis höchstens 100 % abdecken - ausgenommen Verbandmaterial, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika, selbst wenn medizinisch notwendig). Nur Angestellte im Öffentlichen Dienst habe die Wahl zwischen GKV und PKV, wenn ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet (monatliches Einkommen ist maßgeblich).

Ich muss sogar mit der Einreichung höherer Arzt- und Rezeptkosten mehr als 3 Monate lang warten, da mein Hausarzt nur Quartalsrechnungen erstellt, ohne die v.a. neue Verordnungen von der Beihilfe/der Erstattung ausgenommen bzw. erst nachträglich mit erneuter Antragstellung geltend gemacht werden können. Da kommen dann auch locker bis über 4-stellige Eurobeträge zusammen. Wenn er nicht so gut wäre, hätte ich den Hausarzt gewechselt.
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