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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 25.April.2018, 22:41:41 in der Kategorie ot.haushalt

Garantiefrage

> Ich habe vor gut 2 Jahren ein Fritzfon beim M-Markt gekauft. Nach einem
> Jahr wurde es wegen eines Defektes getauscht und das auch auf dem
> originalen Kassenzettel vermerkt. Jetzt war das Teil wieder defekt. Aber
> ein erneuter Tausch oder überhaupt ein Garantiefall wurde abgelehnt. Die
> Garantie würde sich durch den Austausch nicht verlängern. Stimmt das? Ich
> habe da schon anderes gelesen und eigentlich ist es doch auch unlogisch.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da kann der so gut wie alles bestimmen.

Anders wäre es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. Die gilt 2 Jahre ab Kauf. Wobei in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muß, daß das Gerät vom Käufer zerstört wurde, danach muß der Käufer nachweisen, daß er nicht schuld am Schaden hat.

M.W. verlängert ein Austausch des Gerätes aufgrund der Gewährleistung nicht die Dauer der Gewährleistung.

Sonst könnte man ja immer kurz vor Ablauf der ersten 6 Monate auf Gewährleistung bestehen, ein neues Gerät bekommen, wiederum nach knapp 6 Monaten auf Gewährleistung bestehen usw. und so endlos neue Geräte bekommen.

Was die Gewährleistung m.W. nach verlängert, ist z.B: die Zeit vom Einsenden des defekten Geräts bis zur Lieferung des reparierten/erstetzten Geräts - denn in dieser Zeit konnte man es ja gar nicht nutzen - da könnte ja sonst der Verkäufer sich bis zum Ende der Gewährleistungszeit mit der Ersatzlieferung Zeit lassen ....

Aber ich bin kein Jurist, daher ist das keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern nur meine persönliche Meinung ...
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