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Kleine-Hexe schrieb am 16.January.2018, 09:09:09 in der Kategorie ot.haushalt

Restwert von der Kfz-Versicherung

Wunderschönen Guten Morgen,

vor einem Weilchen hatte ich leider einen Unfall, bei dem der Gegner auch nach Ansicht seiner Versicherung allein schuld war.

Da mein Fahrzeug ein alter VW Golf (Baujahr 1998) ist und er schon Gebrauchspuren aus der Vergangenheit hat, hat der Sachverständige der Versicherung folgendes festgestellt:
Reparaturkosten = 1.071 Euro; Abzug für Vor/Altschäden = 500 Euro. Es verbleiben 476 Euro als "Gesamtbetrag". Warum es nicht 571 Euro (1071 Euro - 500 Euro) sind, konnte ich nicht nachvollziehen.

Der Wiederbeschaffungswert des Autos (auf dem Privatmarkt) betrage 750 Euro.

Außerdem ist in dem Schreiben des Sachverständigen noch ein "Restwert" von 30 Euro angegeben.

Zugleich bot mir der Sachverständige an, dass eine "VSC Europa (Bomke)" das Auto zum Restwert bei mir abholen könnte, wenn ich das will.

Leider ist es mein erstes Auto, so dass ich in dem Metier "Anfängerin" bin.

Da es noch ein Jahr TÜV hat und ich als Studentin eh knapp bei Kasse bin, möchte ich das Auto aber nicht verkaufen und natürlich schon gar nicht für 30 Euro abgeben. Das Auto fährt ja auch anstandslos, wie auch der Sachverständige festhielt (Verkehrssicherheit nicht beeinflusst) und der Schaden (Einstieg links und Kotflügel) wurden, wenn auch nur bescheiden, repariert (wurde gegen einen gebrauchten Kotflügel ausgetauscht).

Könnte mir jemand sagen, was ich auf Grund obiger Angaben an Schadenszahlung von der Versicherung erwarten kann?

Ich freue mich über jeden Hinweis.

Vielen Dank.

Liebe Grüße

Kleine Hexe
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