RoyMurphy schrieb am 04.September.2017, 20:20:58 in der Kategorie verkehr.kfz
Thema Warndreieck vom 14.08.2017. Die Meinung der HUK
> Der Trainer vom DRK sprach Anfang des Jahres von 500m > Offizielle Lehrmeinung war bei uns: > Innerorts 50 m > Außerhalb von Ortschaften 100m > Bundesstraßen + Autobahn 200 m
Hier wird doch ein uraltes Warnprinzip der Bahn vor Bahnübergängen oder der Anzeige von Ausfahrten aus Autostraßen in 100-m-Schritten nahegelegt: In jedem Auto müssen mindestens 5 Warndreiecke mitgeführt werden, um im Fall der Fälle als Aufmerksamkeitserreger in 50-m-Abständen bis 100 km/h auf Land- und Bundesstraßen, auf nicht limitierten Autostraßen eben im 100-m-Abstand. Nur mit der Pannenbehebung wird's dann für manche schwierig nach bis zu 1 km "Gewaltmarsch" zur Sicherung der Havaristenstelle und Rückkehr zum Pannen-/Unfallfahrzeug.