> Laut einem Gerichtsurteil zu einem realen Haftpflichtfall ist es
> tatsächlich so:
>
> Bei der Autobahneinfahrt gilt kein Reißverschlussverfahren
Selbstverständlich ist das so, und so war es auch schon immer.
Bei der Einfahrt auf eine Autobahn handelt es sich völlig klar um eine Situation, in der man denen auf der Autobahn die Vorfahrt gewähren muss - alles andere wäre ja auch absurd.