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#398384 Strafe für lahmes Internet? (user.telecom)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 27.05.2016, 21:40:57

> Hallo RoM,
> Strafe gibt es doch schon,
> ich meine in meinem Vertrag steht drin wenn ich nicht mindestens 90 Prozent
> der Versprochenen Bekomme, kann ich fristlos kündigen.

Das ist aber kein Straftatbestand, sondern eine korrekte Vereinbarung: Der Provider wird ohne Wenn und Aber den Vertrag auflösen und ggf. sogar zu viel bezahlte Gebühren erstatten.
Tipp: Wenn der Kündigungsfall eintreten sollte, nicht selbst kündigen, sondern den neuen Provider beauftragen. Dann gibt's einen lückenlosen Übergang "auf Augenhöhe" und Aussetzung der Grundgebühr bis zum Vertragsende beim bisherigen Provider. Vielleicht kennst du die Klagen von Providerwechslern, dass sie Verbindungsprobleme über erhebliche Zeiträume hatten.
Bei 1&1 erlebte ich so einen Ärger sogar nach einem schnöden Tarifwechsel, wurde allerdings für die Unannehmlichkeiten mit dem Erlass der gesamten Gebühren für die Störzeiten entschädigt - entsprach ca. 2 Monatsbeiträgen.

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 :-) Grüße aus Tübingen

Reinhard


"Eine Frau muss immer so viel Geld ausgeben, dass ihr Mann sich keine weitere(n) mehr leisten kann."
(Doris Reichenauer - von "Dui dô ond de Sell")

 

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