verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 20.11.2015, 13:20:17
> Richtig, Reinhard, da hatten wir doch mal etwas über
> Mindestbiegeradien...
> Naja, Knicke... WER macht denn sowas...
Ha, doch der "Knigge" - ah so, bei ihm sind's ja "Knixe"
Zur Kritik: Bei der offenen Verlegung von KOAX-Kabel zwischen Wanddose und Gerät kann in Raumecken oder um Türrahmen rum das Knickproblem auftreten, wenn man es mit Tehalit-Kanälen schützen oder optisch günstig in die Umgebung einfügen möchte.
Bei uns hat das aber auf Anhieb nach dem "kölschen Grundgesetz" geklappt: "Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange."
Quelle:
Kölsches Grundgesetz: Aller guten Dinge sind 11
Gegen diesen Leitfaden zur Lebensregulierung ist auch südlich des Spätzlesäquators nichts einzuwenden.
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.
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