verfaßt von Berny, 13.01.2014, 22:35:16
> Allerdings ist ein Eintrag von Fahrrädern beim Händler seines Vertrauens
> ebenso selbstverständlich wie bei der Autowerkstatt.
Die Autos in der Werkstatt haben Kennzeichen und der Betreiber i.d.R. den KFZ-Schein.
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Es grüsst Berny.
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