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#330850 Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (verkehr.zweirad)

verfaßt von Berny, 24.01.2013, 21:29:52

> Der Mieter stellt das Fahrrad (instabil) ab. Und geht weg.
> Die Autofahrerin parkt ihr Auto neben dem Fahrrad.
> Ein Windstoß haut das Fahrrad um, wobei es das Auto beschädigt.

Zwecks Wiedergutmachung nimmt die Autofahrerin dann das Fahrrad mit... :cool:

--
Es grüsst Berny.

 

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