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#330798 Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (verkehr.zweirad)

verfaßt von Sabine, Villmar, 24.01.2013, 01:08:12

Hallo!

Ich weiß, dass hier niemand Rechtsberatung leisten darf. Aber ich möchte gerne etwas wissen und hoffe, dass mir jemand Quellen dazu angeben kann:

Wenn ein Ferienhausbesitzer Fahrräder mitvermietet und in seinen Geschäftsbedingungen (die der Mieter unterschreiben muss) stehen hat, dass der MIETER sich selbst vom ordnungsgemäßgen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads überzeugen muss, ist er damit tatsächlich aus der Haftung, falls etwas passiert? Wenn sich z. B. Speichen lösen und der Mieter mit dem Rad stürzt und sich verletzt - wer ist dann haftbar zu machen?

Hat da jemand vielleicht einen Link für mich?

Danke & viele Grüße

Sabine

--
Schlimmer geht immer.

 

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