verfaßt von Karsten Meyer , Konstanz am Bodensee, 08.12.2011, 14:41:03
> > > Definiere \"nicht ausschließlich persönliche oder familiäre
> > > Zwecke\"
> >
> > Allgemein wird davon ausgegangen, dass alles was über das Internet zu
> > erreichen ist nicht persönlichen oder privaten Zwecken dient. (§ 1
> > BDSG) Einzig eine passwortgeschützte Seite könnte den Sachverhalt einer
> > ausschließlich persönlichen Seite erfüllen.
>
>
> Was für ein Beamtenstaat...
> Womöglich muss man demnächst noch jeden Furz, den man lässt, behördlich
> registrieren lassen.
Alles hat zwei Seiten.
Nimm doch mal an, Torfkopp würde in seinem Internet schreiben, dass Hans Mustermann ein Halsabschneider ist. Dann hätte Hans Mustermann doch ein berechtigtes Interesse daran, den Torfkopp zu kontaktieren, oder?
Gruß Karsten
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Ich bin sehr aktiv bei facebook, wo ich vor allem Fotos zeige und mich in Gruppen über alles mögliche, insbesondere meine Heimatstadt Konstanz austausche.
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