verfaßt von MudGuard , München, 24.10.2011, 15:05:27
> Anschlußfrage:
> Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert
> ist und eine Fußgängerampel existiert?
§37 Abs. 2 Nr. 6. sagt:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
Fehlt also die Rad-Ampel, gilt die Ampel der allg. Fahrbahn, NICHT die Fußgängerampel.
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