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#221507 Nicht nötig! (verkehr.zweirad)

verfaßt von Pixel64 zur Homepage von Pixel64, Leonberg, 08.07.2010, 21:14:00

Hallo Zack,

> > Das stimmt so nicht! Angenommen ein solcher Autofahrer wird kontrolliert
> -
> > dann bekommt er einen Mängelbericht(das ist ein Zettel, auf welchem
> > draufsteht, was momentan nicht passt). Dann muss er den Mangel beheben
> und
> > bei einer Polizeiwache bestätigen lassen, dass der Mangel behoben ist.
> > Ob dieser Mangel dann auch noch kostenpflichtig verwarnt werden kann,
> > steht im Tatbestandskatalog und die kostenpflichtige Verwarnung wird
> nach
> > Ermessen erfolgen.
> Natürlich stimmt das kein Stück! Da steht ja auch TÜV. Dort
> fährt man vorbereitet vor und die Leute dort haben auch eine gewisse
> technische Kompetenz. Und ich unterstreich noch einmal, dass es vor diesem
> Hintergrund völliger Schwachsinn ist, dass Polizisten das in diesem Ausmaße
> dürfen. Da könnten die im Winter 50% der Autos nach Salzfahrt BAB aus dem
> Verkehr ziehen. Aber nein, es muss ja ein harmloser Radfahrer sein. Der
> Polizeibeamte hat einen Ermessenspielraum. Und ich kann mir schlecht
> vorstellen, dass die Ahndung verschmutzter Reflektoren an Fahrrädern eine
> Weisung eines Vorgesetzten war. Wenn doch, gehört der \"verhauen\"!

Ich sehe das mal so: Die Polizei überwacht hier bis zu einem bestimmten Grad, wozu diese wohl auch Verkehrskontrollen machen. WENN es dann ein festgestellter Mangel wie \"rechter Blinker funktioniert nicht - der geht immer an und wieder aus\"(kleiner Scherz - ich meine augenscheinlich prüfbare Mängel) ist, dann kann das doch auch bereits ein Polizist bestätigen und den Mängelbericht als \"erledigt\" einstufen. Natürlich kann man das auch beim TÜV bestätigen lassen. Solche Mängelberichte werden von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle ausgestellt, das Original bekommt der Kontrollierte und der andere Teil geht an die Zulassungsstelle. Dann hat man zwei Wochen Zeit den Mangel beheben zu lassen und vom TÜV, Polizei oder Werkstatt bestätigen zu lassen. Sicher ist, dass ein Polizist nicht die Wirkung einer Bremsanlage bestätigen wird - solche Mängel werden in der normalen Verkehrskontrolle aber wohl auch nicht festgestellt. Ich weiß immer noch nicht so genau, wo genau das Problem jetzt ist. Ist es, weil die behobenen Mängel von Polizisten bestätigt werden, oder weil es sich um einen Radfahrer handelt?

> > Quatsch! Ist der Mangel vor Ort behoben(durch das Säubern mittels Socke
> > oder Taschentuch), wird der Mängelbericht zerrissen - weil erledigt und
> es
> > erfolgt maximal eine kostenpflichtige Verwarnung, wenn man sich
> > entsprechend(uneinsichtig beispielsweise) verhält(da sich diese
> Verstöße
> > vermutlich immer im Bereich der \"geringfügigen\" Ordnungswidrigkeiten
> > bewegen und diese somit noch nach dem Opportunitätsprinzip entschieden
> > werden können).
> OK, ich kenne den Einzelfall nicht. So vorhanden, hätte man die
> Uneinsichtigkeit des Radfahrers hervorheben müssen. Die aber auch auf einem
> normal verschmutzem Reflektor beruhen kann und es einen aufregen kann, wenn
> man deswegen aufgehalten wird.

Naja, da kann man jetzt im Kreis diskutieren, so lange man nicht sicher weiß, was vorgefallen ist. Bei einer Verwarnung im OWi-Bereich muss man da noch nichts zur Uneinsichtigkeit hervorheben. Bei den OWis ist ja recht genau beschrieben, was passiert sein muss, dass man verwarnt wird. Ein Polizist wird doch nicht darauf hindrängen, jetzt unbedingt eine Zahlkarte in Höhe von 5 oder 10 EUR auszustellen, wenn sonst nichts vorgefallen ist - da liegen ganz andere Vorgänge im Dienstfach...

> > > Aufgrund des Vergleiches Auto vs. Fahrrad kann ich nur nachlegen: An
> > die
> > > Wand stellen sollte man solche ***! Oder zumindest an den
> > Pranger
> > > und klar formulieren, was für ein Schadwesen sie dort treiben
> gegenüber
> > dem
> > > Bürger.
> > \"Die\" haben das Gesetz und die entsprechenden Vorschriften aber nicht
> > erfunden
> Siehe oben, ich glaube nicht, dass hier ein Ermittlungschwerpunkt von oben
> gesetzt wurde.

Es geht hier auch nicht um Ermittlungsschwerpunkte, etc. Selbst wenn es Ansätze in einem Bezirk geben würde, wie \"Verstärkte Lichtkontrollen bei Radfahrern\", oder so etwas - was mir bislang noch nicht aufgefallen ist, ist es so, dass der Polizist selbst die Entscheidung trifft, ob mündlich, oder schriftlich und evtl. bußgeldbewährt verwarnt wird(im OWi-Bereich!) - darauf haben Vorgesetzte keinen Einfluss. Was ich ursprünglich andeuten wollte: Es gibt gewisse Vorschriften und diese zu überwachen, ist nunmal die Aufgabe der Polizei. Das dadurch wohl jeder Betroffene immer gleich auf einen anderen zeigt oder \"Fangt lieber die Diebe, das Pack - die laufen frei herum und ich werde hier gepiesackt...\" ist dabei ein unangenehmer Nebeneffekt. Ich denke, dass sich die Polizei mit ihrem eigenen Slogan aus den 70ern/80ern nicht unbedingt einen Gefallen getan hat \"Dein Freund und Helfer...\" - Die Polizei ist rein von der Funktion her sicherlich nicht die Institution, mit der man gerne in Kontakt gerät... - ich auch nicht. oO

> > Ansonsten könnten wir gleich mal grundsätzlich den Sinn unseres
> > Rechts-Systems diskutieren.
> Auch darum geht es. Im Großen werden Gesetze gebrochen und angepasst. Im
> kleinen das Parkvergehen gnadenlos verfolgt, wohlgemerkt nicht in
> \"Feuerwehreinfahrt\". Und eben auch die Verhältnismäßigkeit. Man könnte bei
> einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Ausfall von Glühlampen, die falsche
> Scheinwerfereinstellung oder auch den Verschmutzungs- und Verkratzungsgrad
> von Scheinwerfern überprüfen. Ich halte schlicht mehr davon,
> schwerwiegendere Mängel flächendeckender zu kontrollieren als sich im
> Detail zu verlaufen. Und Details dem TÜV überlassen. Das könnte es auch für
> Fahrräder geben - halte ich aber für übertrieben und nicht Aufgabe der
> Polizei.

Naja, zumindest Licht wird m.W. geprüft. Der TÜV ist etwas, wo man alle zwei Jahre hinmuss, um seine Karre in einem \"geprüften\" Zustand zu halten. Mal das Beispiel: Ich baue auf meine Karre vorne einen Stacheldraht-Kuhfänger drauf(ist jetzt völlig übertrieben, soll auch nur als Beispiel dienen). Zum TÜV-Termin verschwindet das Ding natürlich, aber dannach baue ich das wieder ran. Was macht dann der TÜV und wer sollte das jetzt beanstanden?
Diskutieren könnte man jetzt noch, ob der TÜV jetzt auch noch Streife fahren sollte und mit hoheitlichen Aufgaben ausgestattet wird...? Ich denke, so wie es bisher läuft, ist es noch am verträglichsten und vielleicht sogar ein Stück weit sinnvoll.

Gruß,
Marc  :-)

 

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