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#221471 Nicht nötig! (verkehr.zweirad)

verfaßt von zack, 08.07.2010, 19:44:41

> Hallo,
>
> > Ein Autofahrer beim TÜV müsste Vergleichbares (z.B. verblichene orange
> > Blinkerglühlampen in weißen Blinkergläsern) ohne weitere Kosten und
> ohne
> > Wiedervorführung nachbessern.
>
> Das stimmt so nicht! Angenommen ein solcher Autofahrer wird kontrolliert -
> dann bekommt er einen Mängelbericht(das ist ein Zettel, auf welchem
> draufsteht, was momentan nicht passt). Dann muss er den Mangel beheben und
> bei einer Polizeiwache bestätigen lassen, dass der Mangel behoben ist.
> Ob dieser Mangel dann auch noch kostenpflichtig verwarnt werden kann,
> steht im Tatbestandskatalog und die kostenpflichtige Verwarnung wird nach
> Ermessen erfolgen.
>
Natürlich stimmt das kein Stück! Da steht ja auch TÜV. Dort fährt man vorbereitet vor und die Leute dort haben auch eine gewisse technische Kompetenz. Und ich unterstreich noch einmal, dass es vor diesem Hintergrund völliger Schwachsinn ist, dass Polizisten das in diesem Ausmaße dürfen. Da könnten die im Winter 50% der Autos nach Salzfahrt BAB aus dem Verkehr ziehen. Aber nein, es muss ja ein harmloser Radfahrer sein. Der Polizeibeamte hat einen Ermessenspielraum. Und ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Ahndung verschmutzter Reflektoren an Fahrrädern eine Weisung eines Vorgesetzten war. Wenn doch, gehört der \"verhauen\"!

> > Jemand, der ein verschmutztes Fahrrad (das kommt ja mal vor)
> > sicherheitstechnisch beanstandet, tut richtig damit. Das Abkassieren
> ist
> > grenzwertige Abzocke. Die sofortige Behebung mit einem Tempotaschentuch
> > oder einer Socke (fährt man halt ohne weiter) wäre eine erzieherische
> > Maßnahme. Die Wiedervorführung schließlich ist radfahrerfeindlich.
> Fährt
> > man halt Auto, den Global Winnern (Mineralölindustrie und Kfz) soll es
> ja
> > recht sein oder gar RECHTER.
>
> Quatsch! Ist der Mangel vor Ort behoben(durch das Säubern mittels Socke
> oder Taschentuch), wird der Mängelbericht zerrissen - weil erledigt und es
> erfolgt maximal eine kostenpflichtige Verwarnung, wenn man sich
> entsprechend(uneinsichtig beispielsweise) verhält(da sich diese Verstöße
> vermutlich immer im Bereich der \"geringfügigen\" Ordnungswidrigkeiten
> bewegen und diese somit noch nach dem Opportunitätsprinzip entschieden
> werden können).
>
OK, ich kenne den Einzelfall nicht. So vorhanden, hätte man die Uneinsichtigkeit des Radfahrers hervorheben müssen. Die aber auch auf einem normal verschmutzem Reflektor beruhen kann und es einen aufregen kann, wenn man deswegen aufgehalten wird.

> > Aufgrund des Vergleiches Auto vs. Fahrrad kann ich nur nachlegen: An
> die
> > Wand stellen sollte man solche Arschlöcher! Oder zumindest an den
> Pranger
> > und klar formulieren, was für ein Schadwesen sie dort treiben gegenüber
> dem
> > Bürger.
>
> \"Die\" haben das Gesetz und die entsprechenden Vorschriften aber nicht
> erfunden

Siehe oben, ich glaube nicht, dass hier ein Ermittlungschwerpunkt von oben gesetzt wurde.
>
> > P.S.: Bezüglich sonstiger Verstösse bin ich keineswegs
> > radfahrerfreundlich, sondern eher für schärfere und konsequentere
> Ahndung.
> > Aber das hat doch nun keinen gefährdet. Bei völliger Dunkelheit
> leuchten
> > auch verschmutzte Reflektoren etwas.
>
> Ich denke, dass man da immer noch die Umstände des Einzelfalls einbeziehen
> müsste und das geht so m.E. nicht! Fakt ist, dass selbst solche Dinge
> geregelt sind und es dafür Handlungsrichtlinien gibt(bzw. die ganz normale
> Prüfung des \"Ermessens\"/\"Verhältnismäßigkeit\" in der rechtlichen Prüfung
> einer Maßnahme). Wenn sich da einer entsprechend verhält - warum sollte
> derjenige dann nicht auch mal erfahren, warum es solche Vorschriften gibt?
> Ansonsten könnten wir gleich mal grundsätzlich den Sinn unseres
> Rechts-Systems diskutieren.
>
Auch darum geht es. Im Großen werden Gesetze gebrochen und angepasst. Im kleinen das Parkvergehen gnadenlos verfolgt, wohlgemerkt nicht in \"Feuerwehreinfahrt\". Und eben auch die Verhältnismäßigkeit. Man könnte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Ausfall von Glühlampen, die falsche Scheinwerfereinstellung oder auch den Verschmutzungs- und Verkratzungsgrad von Scheinwerfern überprüfen. Ich halte schlicht mehr davon, schwerwiegendere Mängel flächendeckender zu kontrollieren als sich im Detail zu verlaufen. Und Details dem TÜV überlassen. Das könnte es auch für Fahrräder geben - halte ich aber für übertrieben und nicht Aufgabe der Polizei.

Gruß,
Zack

--
Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.


Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.

 

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