verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 29.12.2016, 10:59:46
> Hallo, hab hier grade unter anderen Lohnsteuer Unterlagen gefunden von 1990
> bis 2010.
> Wie lange sollte man den Mist aufgeben ?
Hallo Josef,
dafür gibt's Empfehlungen im Web, z.B.:
Steuerunterlagen: Wie lange muss man sie aufbewahren?
Wenn in den Erläuterungen zum Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk zur Anrechnung oder Aussetzung von geltend gemachten Aufwendungen eingetragen ist, sollte er bis zur gesetzlichen Regelung aufbewahrt werden.
> Und Kontoauszüge?
Auch hier gibt das Internet Auskunft:
Wie lange sollte man Kontoauszüge aufbewahren?
Den staatlich/gesetzlich verursachten Aktenschrank zur Aufbewahrung der Formularflut sollte man unabhängig von der Anerkennung eines Arbeitszimmers von der Steuer absetzen dürfen - und/oder den Computer incl. Scanner zur elektronischen Speicherung.
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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