verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 03.06.2017, 21:27:24
> > Z. b. wenn der Inhaber des Profiles meinetwegen 3 Jahre nicht mehr
> > "online" war dann das Profil in einen Gedenkmodus zu versetzen.
>
>
>
> Jeder aus der Freundesliste kann eBay informieren, dass der User verstorben
> ist.
> eBay prüft das und versetzt dann die Seite in den Gedenkmodus.
>
> SO sieht der Gedenkmodus aus:
>
> https://www.facebook.com/thomas.grullart?fref=ts
eBay prüft Facebook?
Dieses Procedere ist mit bekannt.
Die Überprüfung fordert allerdings einen sicheren Hinweis aufs Ableben. Üblicherweise wird hier eine Todesbescheinigung verlangt. Eine Todesanzeige reicht nicht.
Bei Personen ohne Angehörige ( im engeren Verwantdenkreis) , liegt diese Bescheinigung beim Nachlaßverwalter........ nur wer ist das??
--
Gruß Hausdoc
Heizungsfragen?? - Hier klicken
gesamter Thread: