verfaßt von crowsname, Arnsberg, 02.12.2014, 12:47:33
> Keine Ahnung, ob es da Üblichkeiten gibt, aber der Markeninhaber hat nun
> mal die Namensrechte an der Marke, und die bisherigen
> Gerichtsentscheidungen waren da auch immer sehr eindeutig. Ich frage mich
> nur dabei, was das hin und her überhaupt soll? Warum registriert der
> Markeninhaber die Domain nicht selber und stellt sie euch für die
> Vertragsdauer zu Verfügung?
Hallo,
die Domain gibt es schon länger und wir haben in dem Bereich den Onlinehandel erst groß gemacht.
Am Anfang war das alles noch kein Thema, weil keiner gedacht hätte, das es so groß wird.
Wie gesagt, die Nutzung einstellen ist eine Sache, aber eine Domain kostenlos abgeben, die man selbst "groß" gemacht hat ist was ganz anderes.
Gruß
Michael
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