verfaßt von Berny, 24.01.2013, 21:29:52
> Der Mieter stellt das Fahrrad (instabil) ab. Und geht weg.
> Die Autofahrerin parkt ihr Auto neben dem Fahrrad.
> Ein Windstoß haut das Fahrrad um, wobei es das Auto beschädigt.
Zwecks Wiedergutmachung nimmt die Autofahrerin dann das Fahrrad mit...
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Es grüsst Berny.
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