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#162076 Durchgefallen (verkehr.zweirad)

verfaßt von manes zur Homepage von manes, Köln, 21.09.2009, 21:19:30

Hallo!

> Warum gilt in der praktischn Prüfung als durchgefallen, wer nicht von
> seinem Vorfahrtsrecht gebrauch macht und satt dessen jemanden durchlässt?

Der Verzicht auf das Vorfahrtsrecht kann für sich alleine eigentlich nicht zum Durchfallen geführt haben.
Zum einen ist es ja \"nur\" ein Recht, keine Pflicht. Zum anderen gibt es zahlreiche Urteile, die indirekt bestätigen, dass man auf dieses Recht durchaus verzichten kann, z.B. auf http://www.siegmund-online.de/sgvd/rechtsprech.htm

Wenn nur ein solcher Verzicht erfolgt ist, ohne dass dadurch anderweitig ein Verstoß erfolgt ist, wäre somit m.E. die Entscheidung, durchfallen zu lassen, nicht richtig und deshalb wohl durchaus anfechtbar.

Gruß
Manes

--
Also wenn ich ehrlich sein sollte, müsste ich lügen!

 

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