verfaßt von bender, Strasshof an der Nordbahn, 06.10.2018, 11:46:29
> > Ich werde mir also die elektrischen Vignetten vorher kaufen und gut
> issss...
>
> Das war wohl nix, das reicht nicht mehr:
>
> "Als Konsument können Sie die Digitale Vignette bzw. die Digitale
> Streckenmaut-Jahreskarte frühestens 18 Tage nach Ihrem Kauf nutzen."
Ja, das hat was mit dem Konsumentenschutz zu tun, von wegen Rücknahme und so.
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Grüße aus Strasshof an der Nordbahn (ja, da wo die Natascha im Keller lebte)
bender
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