verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 06.10.2018, 11:43:57
> Ich werde mir also die elektrischen Vignetten vorher kaufen und gut issss...
Das war wohl nix, das reicht nicht mehr:
"Als Konsument können Sie die Digitale Vignette bzw. die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte frühestens 18 Tage nach Ihrem Kauf nutzen."
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Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)
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