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#424294 Meine Berufs/Lebenserfahrung: Wenn ein Projekt Sch.... anfängt, (verkehr.reise)

verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 10.06.2018, 20:51:46
(editiert von Hausdoc, 10.06.2018, 21:03:47)

> Ich kanns mir schon vorstellen, dass das Ding renovierungsbedürftig ist,
> wenn es mal fertiggestellt ist oder den dann geltenden
> Sicherheitsvorschriften oder -Verordnungen nicht mehr genügt.


Aus diesem Grund wird BER nie richtig in Betrieb gehen.....

Seit 2013 ist das Ganze übrigens ein Schwarzbau.

Das Planfeststellungsverfahren endete hier formell ( wird aber von den Verantwortlichen für weiteren Bauvortschritt einfach so weitergeführt...). Das war auch mit der Grund warum man zu Jahreswechsel 2012/2013 unbedingt in Betrieb gehen wollte
In Konsequenz bedeutet dies, daß ein neues Planfeststellungsverfahren von der Ursuppe an neu begonnen werden muss.
Dies beginnt mit der Suche nach einem geeigneten Standort eines Flughafens. Nach derzeitigem Sachstand ( Schallgutachten Infrastruktur usw) ist es vollkommen ausgeschlossen, daß auf dem derzeitigen Gelände des BER Flugbetrieb stattfinden könnte.......


Wenn also irgendwann alle Bauarbeiten abgeschlossen sind, ist für eine Betriebsgenehmigung bei verschiedensten Anlagen eine SPrüfV Abnahme notwendig. Diese setzt zur Vorlage ein gültiges Brandschutzkonzept ( fehlt für BER) sowie ein positiv beendetes Planfeststellungsverfahren (= sowas wie die Baugenehmigung beim EFH, fehlt bei BER auch)

Das bedeutet de facto: Wenn BER irgendwann aus Sicht der Betreiber fertig errichtet ist, dürfen sich darin keinerlei Menschen aufhalten.

--
Gruß Hausdoc

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