verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 15.08.2018, 17:14:19
> Hi
>
> > Alle Bestellungen , Auftragsvergaben, Rechnungen, Reklamationen,
> > Arbeitseinteilungen usw. erfolgen beweissicher per Mail.
>
> (fett von mir) Auweiah..
>
> Hoffentlich dann wenigstens mit einer der Authentifizierungs- /
> Verschlüsselungsmethoden (S/MIME / PGP) abgesichert? Ansonsten würde ich
> beweissichere E-mails ausschließen..
Wir haben derzeit einen Rechtstreit an der Backe wo ein Auftraggeber zusätzliche Leistungen im mittleren 6 stelligen Bereich per Mail in Auftrag gegeben hat und nun plötzlich Gedächtnislücken hat und schon gar nicht bezahlen möchte.
Das Gericht spricht hier von vorsätzlichem gewerbsmäßigem Betrug .
Die Mails müssen hier nicht speziell verschlüsselt oder abgesichert sein. Es reicht der Nachweis des Absenders. Es gilt - wie üblich in der Vertragswelt - ein 2 seitiges Vertragsverhältnis mit beiderseitiger schriftlichen (Mail) Willenserklärung.
Wär auch absurd, wenn jeder Kunde, der bei uns eine Leistung in Auftrag gibt ( auch Kleinstleistungen ) spezielle Verschlüsselungsmethoden einhalten müsste. Rechtsgültig wär schon die Auftragsvergabe per Telefon - nur lässt sich sowas schlecht beweisen. Deswegen schriftlich per Mail
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Gruß Hausdoc
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